LG Düsseldorf: 26.000 € Schadensersatz für kopierte Kunst

Das Landgericht Düsseldorf hat im August 2024 ein Urteil gefällt, das die Kunstwelt aufhorchen lässt: Für das Kopieren eines Kunstwerks und die Verwertung auf Instagram muss ein Künstler **26.000 € Schadensersatz** zahlen. Das Urteil (Az. 12 O 156/24) setzt neue Maßstäbe im Umgang mit Stilkopien und der Frage, wie Lizenzgebühren bei künstlerischen „Inspirationen“ zu berechnen sind.

17 November 2025

Was ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk, 4,

LG Düsseldorf spricht 26.000 € Schadensersatz wegen einer Stilkopie zu. Urteil stärkt Urheberrecht bei Stilübernahmen und Social-Media-Verwertung.

Hintergrund des Falls

Ein Künstler hatte Elemente aus mehreren Werken eines anderen Künstlers ohne Zustimmung übernommen, darunter aus dem Werk „Burgundy Nights“.

Trotz der Nähe zum Original veröffentlichte und verkaufte er diese Werke auf Instagram.

Das Gericht bestätigte eine Urheberrechtsverletzung – auch ohne identische Kopie.

Das Urteil im Detail

Das LG Düsseldorf stellte klar:

  • Die übernommenen Stilelemente waren eine persönliche geistige Schöpfung.
  • Auch stilistische Übernahmen können urheberrechtlich relevant sein.
  • Die Veröffentlichung auf Instagram ist eine öffentliche Zugänglichmachung.
  • Die Nutzung war kommerzielle Verwertung.

 

Der zugesprochene Schadensersatz basiert auf der Lizenzanalogie:

Was hätte der Künstler zahlen müssen, wenn er eine Lizenz eingeholt hätte?

 

Warum dieses Urteil wichtig ist

1. Stilkopien sind nicht automatisch zulässig

Das Gericht stärkt den Gedanken, dass auch ein künstlerischer Stil schutzwürdig sein kann.

2. Social Media ist kein rechtsfreier Raum

Jeder Post ist eine urheberrechtlich relevante Handlung.

3. Schadensersatz kann hoch ausfallen

26.000 € sind ein deutliches Signal an die Branche.

 

Fazit

Das Urteil schärft das Bewusstsein dafür, dass kreative Arbeit – inklusive eines wiedererkennbaren Stils – rechtlich geschützt ist.

„Inspired by“ ist kein Freifahrtschein für kommerzielle Nutzung.

 

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